Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wäscherei Weschbar GmbH
Zweck und Geltungsbereich
• Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der Wäscherei Weschbar GmbH (nachfolgend Weschbar) und deren Abnehmer von Wäsche- und Textilpflege-dienstleistungen (nachfolgend "Kunde").
• Durch die Auftragserteilung anerkennt der Kunde die nachstehenden Lieferbedingungen. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
• Der Wäscheaustausch erfolgt gemäss dem Tourenplan. Anlieferungs- und Abholort der Wäsche muss zu jeder Jahreszeit mit unserem Lieferwagen erreichbar sein. Von uns zur Verfügung gestellte Transportmittel sind und bleiben Eigentum der Weschbar und dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
•Die uns übergebenen Gegenstände sind in der Weschbar gegen Feuer- und Elementarschäden versichert ab Übernahme und bis Auslieferung durch uns. Wenn eine Lieferung nicht mit Weschbar eigenen Transportmitteln befördert wird, geht der Transport auf Kosten und Gefahr des Kunden.
•Die Weschbar haftet nicht für Schäden oder Ausfälle, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
• Wenn nicht anders vereinbart, ist die gebrauchte Wäsche nach Kunden- und Mietwäsche und innerhalb der jeweiligen Wäsche nach Bett-, Frottier- und Tischwäsche sowie weiss oder farbig zu sortieren.
• Die bei der Weschbar erfassten Wäschemengen sind massgebend. In Rechnung gestellt wird die gelieferte saubere und trockene Wäsche.
• Ist kein Vertrag vorhanden können die Weschbar oder der Kunde innerhalb von 90 Tagen von der Dienstleistung oder der Beanspruchung der Dienstleistung zurücktreten. Die Auflösung der Zusammenarbeit ist schriftlich zu erfolgen.
• Die Weschbar gewährleistet, dass das Reinigungsgut ordnungsgemäss mit der geeignetsten Reinigungsmethode behandelt wird, die der Weschbar zur Verfügung steht.
• Wir übernehmen keine Haftung für Knöpfe, Reissverschlüsse, Ornamente, Schnallen, Bändel usw., sowie für Schäden, die durch eine nicht offenkundige Beschaffenheit des eingelieferten Stückes verursacht werden, z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit
des Gewebes, der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Webfehler, ungenügende Fadenstärke, frühere unsachgemässe Behandlung oder Metallgegenstände ungenügenden Rostschutz besitzen.
• Hat der Kunde Gegenstände in dem Reinigungsgut belassen, ist die Haftung von der Weschbar für Schäden an oder Verlust dieser Gegenstände ausgeschlossen und der Kunde haftet für Schäden durch diese Gegenstände an dem Eigentum der Weschbar oder Dritten.
• Beanstandungen müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Gegenstände der Weschbar schriftlich gemeldet sein, um berücksichtigt zu werden.
• Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Interlaken.
Mietwäsche
• Mietartikel bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Die Verwendung darf nur vom Mieter erfolgen.
• Der Kunde darf die Mietartikel nicht selbst oder durch Dritte waschen lassen. Die Weschbar behält sich Schadenersatzforderungen vor.
• Die Mietartikel sind sachgemäss zu lagern und vor Stock (Vergrauung) zu schützen und dürfen nur zu dem für sie bestimmten Zweck benützt werden.
• Für abhanden gekommene, beschädigte oder durch unsachgemässe Behandlung verdorbene Mietartikel wird der jeweilige Ersatzpreis berechnet.
• Unsererseits besteht kein Versicherungsschutz für Mietartikel, die sich beim Kunden befinden. Der Mieter haftet für jeden Schaden bzw. für das Abhandenkommen an den ihm zur Verfügung gestellten Mietartikeln bis zur Übergabe an unseren Lieferdienst.
• Der Kunde ist verpflichtet die Textilien und die zur Verfügung gestellten Gebinde mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Grobfahrlässige Beschädigungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
• Es werden nur die gelieferten Mengen in Rechnung gestellt und keine weiteren Mieten für Lager in unserem Hause erhoben.
• Sollte der Kunde trotz Kontrolle ein mangelhaftes Wäschestück erhalten, ersetzt die Weschbar dies mit einer Gutschrift, sobald sie es separat und unbenutzt vom Kunden zurückerhält.
• Bestellungen werden an Werktagen bis 24 Stunden vor Auslieferung am Folgetag entgegengenommen. Wochenenden und Feiertage müssen zusätzlich einkalkuliert werden.
• Die Bestellung der Mietwäsche wird per Bedarf ausgeführt, es wird kein definierter Stock pro Artikel zur Verfügung gestellt. Bitte bestellen Sie nur so viele Artikel, wie Sie aktuell benötigen.
• Unsere Mietwäsche ist mit einem RFID-Transponder ausgerüstet. Somit ist eine Rückverfolgung permanent gewährleistet.
• Die maximale Mietdauer der Wäsche beträgt 14 Tage. Die Weschbar behält sich vor, bei zu langen Lagerungen der Artikel beim Mieter die Ware zurück zu ordern und/oder den entsprechenden Mietanteil aufzuschlagen.
• Ein Anspruch auf Vergütung für unbenutzt zurückgegebene Mietartikel besteht aus hygienischen Gründen nicht.
• Der Weschbar steht das Recht zu, die sachgemässe Lagerung der Wäsche im Betrieb des Mieters zu überprüfen. Mindestens einmal pro Jahr, in der Regel in der Zwischensaison, kann eine Inventaraufnahme beim Kunden erfolgen.
• Bei Vertragsauflösung hat der Kunde den vollständigen Wäschebestand und sämtliche Transportmittel zurückzugeben.
Kundenwäsche
• Der Kunde orientiert vorgängig die Weschbar bei einer Anlieferung von neuer Wäsche durch einen Lieferanten oder durch den Kunden selbst. Wird dies versäumt, so kann die Weschbar keine Haftung für Verluste, Verwechslungen und termingerechte Lieferung übernehmen. Kundenspezifische Gebinde müssen permanent gezeichnet werden. Für von der Weschbar gezeichnete Gebinde wird der Zeitaufwand verrechnet.
• Wird die Kundenwäsche während der Verarbeitung in der Weschbar beschädigt, so erhält der Kunde den Zeitwert des Wäschestückes zurückerstattet. Teile, die den Gebrauchswert altershalber unterschritten haben, können nicht ersetzt werden. Als Neupreis
gilt maximal der von der Weschbar verlangte 10-fache Bearbeitungspreis.
• Für zusätzliche Transporte, welche ausserhalb der Tourenplanung liegen und welche durch den Kunden verursacht werden, bspw. infolge zu später Bestellung von Mietwäsche, wird eine Aufwandentschädigung von CHF 15.00 – CHF 50.00 erhoben (an Wochenenden und Feiertagen jeweils die höchste Stufe).
• Der Kunde ist verpflichtet, die abgegebenen Wäschesäcke sorgfältig zu behandeln und haftet für allfällige Schäden. Die Transportsäcke sind ausschliesslich für den Hin- und Rücktransport der Wäsche zu verwenden.
• Sämtliche Transportmittel (bsp. Wäschesäcke) der Weschbar sind elektronisch erfasst und können rückverfolgt werden. Zu lange Standzeiten beim Kunden, ab 15 Tagen, oder bei Fremdbenützung, für interne Transporte oder Lagergestell, kann die Weschbar eine wöchentliche Miete von CHF 1.00 pro Woche und Transportsack erheben.
Administration
• Es werden dem Kunden Lieferscheine und Rechnungen in digitaler Form gemäss dem Weschbar Standard zur Verfügung gestellt. Sollen die Formulare einen speziellen Inhalt anzeigen oder in spezieller Form digital zugestellt werden, welche nicht als Standard zur Verfügung stehen, wird eine Gebühr von CHF 6.00 pro Rechnung/Lieferschein erhoben. Bei Rechnungen per Briefpost, wird ein Zuschlag von CHF 5.00 pro Zustellung erhoben.
• Beträge unter CHF 100.00 müssen direkt bar beglichen werden. Wird trotzdem eine Rechnung gewünscht wird ein Administrationsaufwand von CHF 10.00 verrechnet.
• Zahlungsfrist 15 Tage netto oder nach spezieller Vereinbarung. Ab der Mahnstufe 3 wird eine Gebühr von CHF 40.00 verrechnet.
• Kleinmengenzuschlag für Eigen- und Mietwäsche CHF 10.00 pro Auftrag resp. Lieferung sofern die Auftragssumme kleiner als CHF 50.00 ist.
Grindelwald, 1. November 2023